Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Fertigteilgarage?
Baugenehmigung für Garagen und Carports
Ob für die Errichtung eines geschützten Stellplatzes in Form einer Garage oder eines Carports in Österreich eine Baugenehmigung nötig ist oder ob eine reine Bauanzeige ausreichend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Art der Garage: Gemauert oder Fertigteilkonstruktion (etwa aus Blech oder Stahl)
- Größe der Garage
- Position der Garage
Leider muss festgehalten werden, dass es in Österreich keine einheitliche Rechtslage zum Bau von Garagen gibt, die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Hier greifen die Landesbauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Dazu verfügt jede Gemeinde und auch jeder Bezirk über seine eigenen Regelungen bezüglich Baugenehmigungen in Form örtlicher Bauvorschriften.
Anzeigepflicht und Genehmigungspflicht
In der Regel fällt die Errichtung eines kleinen Gebäudes, wie einer Garage oder eines Carports, in die Gruppe der anzeigepflichtigen Bauvorhaben. Das bedeutet, dass bei der Gemeinde eine schriftliche Bauanzeige erstattet werden muss. Dabei sind – meist in mehrfacher Ausführung – die Baupläne, eine Baubeschreibung, ein Lageplan des Baugrundstücks sowie ein Verzeichnis der unmittelbaren Nachbarn beizulegen. Die Gemeinde prüft diese Unterlagen dann, um anschließend den Bau freigeben oder ein Bewilligungsverfahren einzuleiten.
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Antrag auf Baubewilligung gestellt werden, der dann eine Bauverhandlung nach sich zieht, bei der alle beteiligten Parteien – also auch Nachbarn – angehört werden.
Da Regelungen und Verfahrensablauf einer Anzeige bzw. einer Genehmigung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich vor der Errichtung einer Garage oder eines Carports jedenfalls direkt an die Gemeinde zu wenden.
Bauanzeige für Kleinbauwerke
Abhängig von den örtlicheren Bauvorschriften reicht es bei „Kleinbauwerken“ oft aus, eine Bauanzeige zu machen, eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage ist nicht nötig.
Die lokalen Regelungen für Anzeigen und Genehmigungen orientieren sich in der Regel an Maße und Position des geplanten Bauwerks. Sie beziehen dabei in erster Linie auf die eingenommene Fläche, die Höhe des Bauwerks sowie die Abstände zu Nachbargrundstück und Wohngebäuden.
In dem Fall, dass den jeweiligen Vorschriften zufolge eine Baugenehmigung notwendig ist, verläuft das Genehmigung in manchen Gemeinden ganz unkompliziert – in anderen müssen strenge Regeln befolgt werden und diverse Unterlagen eingereicht werden (Dachlast, Brandschutz,…).
Jedenfalls Nachbarn mit einbeziehen
Selbst wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, sondern lediglich die Anzeige ausreichend ist: Verzichten Sie auch dann auf keinen Fall darauf, Ihre Nachbarn über den geplanten Bau zu informieren, und holen Sie sich deren Einverständnis ab.
Beschaffung notwendiger Unterlagen
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, lassen Sie es uns wissen! Informieren Sie sich, was Ihre Gemeinde verlangt und wir helfen Ihnen, wo wir können!
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Fertigteilgarage die richtige für Sie ist und mit wieviel bürokratischem Aufwand beim Bau zu rechnen ist, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an Adresse info@gardeon.at oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 720 022 376 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen und Sie über die Anforderungen informieren.
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 040 22 63 46 18 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.