Benötige ich eine Baugenehmigung für meinen Carport?
Insbesondere im Winter hegen viele Fahrzeugbesitzer den Wunsch nach einer Unterstellmöglichkeit für ihr Auto oder Motorrad, um es vor Eis und Schnee zu schützen. Doch auch im Sommer erweist sich ein schattiger Abstellplatz als äußerst vorteilhaft. Ein Carport stellt eine günstige und einfach zu erbauende Alternative zu einer Garage dar. Trotzdem sollten Sie sich auch bei einem Carport schon vor der Planung informieren, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier erfahren Sie, ab wann eine Genehmigung benötigt wird, welche regionalen Unterschiede es gibt, wie Sie einen Bauantrag stellen und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Baugenehmigung für Carports: Baurecht und Landesbauordnung
Überdachte Stellplätze zählen laut Baurecht zu den feststehenden baulichen Anlagen und sind in der Regel genehmigungspflichtig. Je nach Bundesland können hier jedoch unterschiedliche Vorschriften aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) zum Tragen kommen. Neben den Landesvorschriften entscheiden auch die einzelnen Gemeinden darüber, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Ausschlaggebend sind hier vor allem die Maße des Carports, also die Grundfläche in Quadratmeter und die Wandhöhe sowie der Abstand zum Nachbargrundstück in Meter.
Beachten Sie darüber hinaus immer die geltenden Vorschriften des Denkmal- und Umweltschutzes und informieren Sie sich zunächst beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde über etwaige Bebauungspläne. Befindet sich Ihr Bauvorhaben im Außenbereich eines Baugebiets, ist immer eine Genehmigung erforderlich. Lassen Sie auch Auflagen bezüglich des Brandschutzes nicht außer Acht: Ein Carport stellt laut Bauordnung (BauO) lediglich einen überdachten Stellplatz für Fahrzeuge dar und darf nicht als Abstellraum genutzt werden.
Wenn Ihr Bauvorhaben als verfahrensfrei gilt, ist in vielen Fällen dennoch eine Bauanzeige notwendig, mit der Sie Ihre Gemeinde über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen. In der Regel gelten Carports bis zu einer Größe von 30 m² als genehmigungsfrei.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in Deutschland
Da die Auflagen für die Errichtung eines Carports in Deutschland nicht bundesweit geregelt sind, gelten in jedem Bundesland eigene Bestimmungen. Prinzipiell sind Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² immer genehmigungsfrei, wobei die Höhe der Wand maximal 3 Meter betragen darf.
Baden-Württemberg
Bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 Meter gelten Carports in Baden-Württemberg als verfahrensfrei.
Bayern
Überdachte Stellplätze sind in Bayern bis zu einer Bruttogrundfläche von 50 m² genehmigungsfrei. Der Abstand bis zur nächsten Grundstücksgrenze darf nicht weniger als 8 Meter betragen.
Berlin
In Berlin darf ein Carport eine Grundfläche von maximal 30 m² einnehmen. Die maximale Höhe beträgt 3 Meter.
Brandenburg
In Brandenburg sind Carports nach §55 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) bis zu einer Grundfläche von 50 m² genehmigungsfrei. Die maximale Wandhöhe sowie der Mindestabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen betragen 3 Meter.
Bremen
In Bremen darf nach §61 BremLBO (Bremische Landesbauordnung) ein Carport maximal 50 m² Grundfläche einnehmen, um genehmigungsfrei zu sein. Die maximale Höhe beträgt 3 Meter.
Hamburg
Auch in Hamburg darf ein Carport maximal 50 m² Grundfläche einnehmen, damit keine Genehmigung erforderlich ist. Die maximale Höhe beträgt 3 Meter. Bis zur nächsten Grundstücksgrenze müssen 3 Meter Abstand eingehalten werden, wobei manche Gemeinden möglicherweise einen Abstand von 8 Metern fordern.
Hessen
In Hessen beträgt die maximale Grundfläche ebenfalls 50 m². Beachten Sie hier ganz besonders die Vorschriften Ihrer Gemeinde, da in manchen Regionen auch nur 20 bis 40 m² genehmigungsfrei sind. Die Zufahrt muss mindestens 2,75 Meter breit sein.
Mecklenburg-Vorpommern
Wenn die Bruttogrundfläche 30 m² und die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht überschreitet, wird nach §61 der LbauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) keine Baugenehmigung benötigt.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist die Errichtung eines Carports von einer Größe bis zu 30 m² genehmigungsfrei, wobei die Zufahrt mindestens 2,5 Meter breit sein soll. Zu den Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen muss 3 Meter Abstand eingehalten werden.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden für Carports bis zu einer Größe von 100 m² keine Genehmigungen verlangt. Der Abstand zum Nachbarn und zur öffentlichen Straßen muss mindestens 3 Meter betragen. Die maximale Höhe beträgt ebenfalls 3 Meter.
Rheinland-Pfalz
Es dürfen maximal 50 m² Grundfläche eingenommen werden. Die maximale Wandhöhe beträgt 3,20 Meter, mit Dach 4 Meter. Zur Nachbargrenze muss ein Mindestabstand von 3 Meter eingehalten werden.
Saarland
Bis zu einer Fläche von 36 m² sind Carports verfahrensfrei, die maximale Höhe beträgt 3 Meter.
Sachsen
In Sachsen beträgt die maximale Grundfläche 50 m², wobei manche Gemeinde auch nur 40 m² vorschreiben. Die Mindestbreite der Zufahrt beträgt 2,5 Meter.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt beträgt die maximale Grundfläche 50 m², wobei auch hier manche Gemeinde nur 40 m² vorschreiben. Die Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen.
Schleswig-Holstein
Damit der Bau Ihres Carports als genehmigungsfrei gilt, darf die maximale Grundfläche in Schleswig-Holstein 30 m² betragen, die maximale Wandhöhe 2,75 Meter. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss mindestens 3 Meter betragen.
Thüringen
In Thüringen dürfen genehmigungsfreie Carports eine maximale Fläche von 40 m² einnehmen, die maximale Wandhöhe beträgt auch hier 3 Meter.
Berücksichtigung des Nachbarrechts
Auch bei der Errichtung genehmigungsfreier Bauten müssen die Nachbarn informiert werden. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie direkt an einer Grundstücksgrenze bauen. Wir raten Ihnen, immer das Gespräch mit Ihren Nachbarn oder Ihrer Nachbarin zu suchen und deren Einverständnis einzuholen.
Wie stelle ich einen Antrag für meinen Carport?
Sollten Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen, ist Ihre erste Anlaufstelle immer das zuständige Bauamt Ihrer jeweiligen Gemeinde. Vor Ort oder auf deren Webseite erhalten Sie das erforderliche Antragsformular, wobei diesem – je nach Gemeinde – noch weitere Unterlagen beigelegt werden müssen:
- Baubeschreibung und Bauplan
- Lageplan des Baugrundstücks
- Angaben zur Statik
- Zustimmung des Nachbarn
Das Genehmigungsverfahren kann sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Starten Sie Ihr Bauvorhaben trotzdem erst, nachdem Ihnen die Genehmigung erteilt wurde.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen!
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, lassen Sie es uns wissen! Informieren Sie sich darüber, welche Unterlagen Ihre Gemeinde fordert. Wir unterstützen Sie gerne!
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 040 22 63 46 18 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.