Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?
Ob als Aufbewahrungsort für Gartenmöbel, Geräte oder als gemütlicher Rückzugsort: Ein Gartenhaus ist nicht nur beliebt, sondern auch sehr praktisch.
Wenn Sie planen, ein Gartenhaus zu errichten, sollten Sie sich zuerst darüber informieren, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wir klären Sie auf, ab wann eine Genehmigung benötigt wird, welche landesspezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland gelten und was Sie bei einer Antragstellung beachten müssen.
Baugenehmigung für Gartenhäuser: Baurecht und Landesbauordnung in Deutschland
Für die Errichtung einer Nebenanlage kommen einerseits die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften (BauO) zur Geltung, andererseits müssen die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundesländer eingehalten werden.
Die entscheidenden Faktoren hierbei sind die geplante Größe, die Nutzung des Gartenhauses und dessen Standort am Grundstück
Die genehmigungsfreie Größe eines Gartenhauses ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und wird in Kubikmeter angegeben. In der Regel sind eingeschossige Gartenhäuser bis zu einem Raumvolumen von 10 m³ immer genehmigungsfrei. Bezüglich der Nutzung sind Gartenhäuser in vielen Bundesländern nur dann verfahrensfrei, wenn sie keine Toilette, Küche oder Feuerstätte haben und nicht als dauerhafter Wohnort genutzt werden. Darüber hinaus darf ein Gartenhaus weder als Garage noch als Stall für Tiere dienen.
Ebenfalls entscheidend ist, ob Ihr Gartenhaus problemlos wieder abgebaut werden kann. Planen Sie etwa, Ihren Geräteschuppen auf einem Fundament (beispielsweise einem Betonfundament) zu errichten, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Nicht nur das Land, sondern auch die Gemeinde kann darüber hinaus eigene Vorschriften bezüglich des Standortes geltend machen und sich auf bestehende Bebauungspläne berufen. Hierbei wird häufig von Innen- und Außenbereich eines Gemeindegebiets gesprochen. Der Innenbereich bezeichnet Grundstücke und Flächen, die sich auf einem erschlossenen Bau- oder Wohngebiet befinden. Unter einem Außenbereich werden Grundstücke verstanden, die sich nicht innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans befinden und in vielen Fällen genehmigungspflichtig sind. Dabei handelt es sich zumeist um landwirtschaftliche Nutzflächen.
Eine Ausnahme stellen Schrebergärten dar: Wenn Sie Ihr Bauvorhaben in einer Kleingartenanlage errichten, müssen Sie das Bundeskleingartengesetz berücksichtigen. Hier ist ein Gartenhaus oder eine Laube bis zu einer Größe von 24 m² baugenehmigungsfrei, darf jedoch nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in den deutschen Bundesländern
Da sich die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer oft erheblich voneinander unterscheiden, haben wir Ihnen die verschiedenen Bauvorschriften in einer Übersicht zusammengefasst. Sofern für den Außenbereich von Baugebieten keine Grenzwerte angegeben sind, sind dortige Bauvorhaben immer genehmigungspflichtig. Ein Gartenhaus wird in den jeweiligen Landesbauordnungen in der Regel als eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten definiert.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Garten- und Gerätehäuser bis zu einem Raumvolumen von 40 m³ verfahrensfrei. Außerhalb eines bestehenden Bebauungsgebietes darf die Größe ein Volumen von 20 m³ nicht überschreiten.
Bayern
In Bayern sind Bauvorhaben bis zu einer Größe von 75 m³ genehmigungsfrei.
Berlin
Übersteigt der Rauminhalt Ihres Gartenhauses den Grenzwert von 10 m³, müssen Sie in Berlin eine Genehmigung einholen.
Brandenburg
In Brandenburg sind Gartenhäuser und Schuppen bis 75 m³ umbauten Raumes genehmigungsfrei.
Bremen
In Bremen dürfen Gartenhäuser eine Größe von 10 m³ nicht überschreiten, damit keine Genehmigung erforderlich ist.
Hamburg
Eingeschossige Gartenhäuser bis zu einem maximalen Rauminhalt von 30 m³ dürfen in Hamburg genehmigungsfrei errichtet werden.
Hessen
Die Hessische Landesbauordnung schreibt ebenfalls ein maximales Volumen von 30 m³ vor, bis zu welchem keine Genehmigung erforderlich ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Ihr Gartenhaus eine Größe von 10 m³ überschreitet, müssen Sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung einholen.
Niedersachsen
Gartenhäuser und Geräteschuppen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn der Brutto-Rauminhalt 40 m³ nicht überschreitet. Befindet sich Ihr Bauvorhaben im Außenbereich, beträgt der Grenzwert 20 m³.
Nordrhein-Westfalen
Für Häuschen mit weniger als 30 m³ Brutto-Rauminhalt wird keine Baugenehmigung benötigt.
Rheinland-Pfalz
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein Gartenhaus im Innenbereich eines Baugebietes errichten, brauchen Sie bis zu einer Größe von 50 m³ keine Genehmigung. Im Außenbereich unterliegen Gebäude bis zu 10 m³ keiner Genehmigungspflicht.
Saarland
Eingeschossige Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ sind hier genehmigungsfrei.
Sachsen
In Sachsen sind eingeschossige Gartenhäuser bis zu einem maximalen Brutto-Rauminhalt von 10 m³ verfahrensfrei.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wird ebenfalls ein Grenzwert von 10 m³ angenommen, bis zu diesem Ihr Bauvorhaben als verfahrensfrei gilt.
Schleswig-Holstein
Anlagen von einer Größe bis zu 30 m³ umbauten Raumes müssen nicht genehmigt werden. Befindet sich Ihr Bauvorhaben im Außenbereich, gilt ein maximaler Brutto-Rauminhalt von 10 m³.
Thüringen
In Thüringen sind Gartenhäuser bis zu einer maximalen Größe von 10 m³ genehmigungsfrei.
Berücksichtigung des Nachbarrechts
Selbst wenn Ihr Bauvorhaben nicht der Genehmigungspflicht unterliegt, ist es ratsam, den Abstand zum Nachbarn und die Höhe des Gartenhauses nicht außer Acht zu lassen. Erkundigen Sie sich bei der Planung Ihres Bauvorhabens beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde nach den geltenden Regelungen zur Grenzbebauung. In der Regel beträgt der Grenzabstand 3 Meter. Direkt an der Grundstücksgrenze darf nur ein genehmigungsfreies Gebäude errichtet werden.
Suchen Sie in jedem Fall das offene Gespräch mit Ihren Nachbarn und informieren Sie sie über Ihr Vorhaben.
Baubewilligung: Wie stelle ich den Antrag?
Stellen Sie Ihren Bauantrag rechtzeitig beim zuständigen Bauamt und beginnen Sie erst mit Ausstellung der Genehmigung mit dem Bau. Bauanträge müssen genaue Angaben enthalten über:
- die geplante Größe des Gartenhauses
- die Materialien, die für den Bau verwendet werden
- die Lage auf dem Grundstück
- die Statik
Ein Lageplan Ihres Grundstückes, in dem alle Abstände und Grenzen aufgezeigt sind, ist in jedem Fall beizulegen.
Wir unterstützen Sie gerne!
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, teilen Sie es uns mit! Erkundigen Sie sich nach den Anforderungen Ihrer Gemeinde. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite!
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 040 22 63 46 18 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.
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