Brauche ich für meine Pergola eine Baugenehmigung?
Eine Pergola bietet im Sommer Schatten und hat auch bei schlechtem Wetter ihre Vorteile. Bevor Sie jedoch eine Pergola oder Terrassenüberdachung kaufen und errichten, sollten Sie prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wir informieren Sie, ab wann eine Genehmigungspflicht besteht, welche landesspezifische Regelungen zur Geltung kommen und welche Punkte bei der Antragsstellung zu beachten sind.
Baugenehmigung für Pergolen: Baurecht und Landesbauordnung
Sobald Sie auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichten möchten, müssen Sie beim zuständigen Bauamt eine Genehmigung einholen. Da es sich bei einer Pergola jedoch nicht um ein Gebäude im herkömmlichen Sinn handelt, sondern um eine Überdachung, die von befestigten Pfosten getragen wird, kommen hier andere Vorschriften zu tragen, als bei der Errichtung einer Garage oder eines Gartenhauses.
Ob eine Baugenehmigung für eine Pergola erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von den geplanten Maßen der Überdachung und von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Da nicht jede Pergola eine Genehmigung benötigt, wird hier von einem räumlichen Freibetrag gesprochen, der in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die entscheidenden Werte sind die Fläche in Quadratmeter und die Tiefe der geplanten Überdachung sowie der Mindestabstand zum Nachbargrundstück. Die Tiefe bezeichnet die Verankerung der Pergola im Erdreich und wird in Meter angegeben. Der Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn muss auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben in jedem Fall eingehalten werden.
Die Genehmigungspflicht hängt auch von der Art der geplanten Überdachung ab. Eine Markise als Sonnenschutz erfordert keine Baugenehmigung und ist verfahrensfrei, da es sich nicht um eine feste Überdachung handelt. Anders verhält es sich bei einer Terrassenüberdachung, die direkt an die Hausfassade angebaut wird: Hier handelt es sich um eine bauliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes, wofür eine Genehmigung erforderlich ist, weil es auch zu einer Beeinflussung der Statik kommen kann. Für den Bau einer freistehenden Pergola im Garten gelten ähnliche Vorschriften.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Gemeinde nach den geltenden Vorschriften, da diese von den landesweiten Regelungen abweichen können. Auch wenn Ihre geplante Konstruktion von Seiten des Bundeslandes genehmigungsfrei ist, könnte Ihre Gemeinde dennoch eine Baugenehmigung verlangen. Die Wahl des Daches und ob die Pergola aus Holz, Metall oder einem anderen Material gefertigt wird, spielt für das Bauamt keine Rolle.
Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in Deutschland
Die Bauvorschriften für die Errichtung einer Pergola variieren je nach Bundesland gemäß der jeweiligen Landesbauordnung. Diese lokalen Bestimmungen orientieren sich an den geplanten Abmessungen der Pergola: Fläche, Tiefe und Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn. In der Regel ist eine maximale Grundfläche von 30 m² in den meisten Bundesländern die Grenze zur Genehmigungspflicht, dennoch gibt es Ausnahmen.
Für einen Überblick über die geltenden Bauvorschriften haben wir die spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer für Sie zusammengefasst:
Baden-Württemberg
Die Errichtung einer Pergola ist in Baden-Württemberg bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei. Für die maximale Tiefe gibt es keinen Grenzwert. Der Abstand zum Nachbargrundstück soll 2 m betragen, wobei sich dieser Wert auf 2,5 m erhöht, wenn die Länge der Außenwände mehr als 5 m beträgt.
Bayern
In Bayern wird ebenfalls ab einer Fläche von 30 m² eine Genehmigung notwendig. Die maximale Tiefe sowie der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn betragen jeweils 3 m.
Berlin
In Berlin ist eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² genehmigungspflichtig, während die Tiefe und der Abstand zum Nachbargrundstück – wie in Bayern – 3 m betragen müssen.
Brandenburg
Möchte man in Brandenburg auf einen Bauantrag verzichten, darf die Fläche der Pergola einen Wert von 30 m² nicht überschreiten, wobei die Konstruktion eine maximale Tiefe von 4 m aufweisen darf. Der Grenzabstand zum Nachbarn beträgt hier ebenfalls 3 m.
Bremen
Die Landesbauordnung Bremen regelt, dass bei der Errichtung einer Pergola eine Grundfläche von 30 m² und eine Tiefe von 3,5 m nicht überschritten werden dürfen, damit keine Genehmigung erforderlich wird. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück muss 2,5 m betragen.
Hamburg
In Hamburg beträgt die maximale genehmigungsfreie Fläche ebenfalls 30 m², die Tiefe darf 3 m nicht überschreiten. Der Abstand zum Nachbarn darf einen Wert von 2,5 m nicht unterschreiten.
Hessen
Hessen ist das einzige Bundesland, in dem keine Baugenehmigung für eine Pergola benötigt wird. Bei der Planung sollte nichtsdestotrotz der Abstand zum Nachbargrundstück berücksichtigt werden. Dieser muss auch in Hessen mindestens 3 m betragen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m genehmigungspflichtig. Der Abstand zum Nachbarn darf nicht weniger als 3 m betragen.
Niedersachsen
Bis zu einer Grundfläche von 30 m² ist auch in Niedersachsen keine Baugenehmigung notwendig. Für die Tiefe gibt es keinen Grenzwert, mindestens 3 m Abstand zum Nachbarsgrundstück sind auch hier Pflicht.
Nordrhein-Westfalen
Pergolen sind bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei, die maximale Tiefe der Konstruktion darf 4,5 m nicht überschreiten und die Pergola muss 3 m vom Grundstück des Nachbarn entfernt sein.
Rheinland-Pfalz
Die geltenden Vorschriften in Rheinland-Pfalz unterscheiden sich von den anderen Bundesländern: Während für Fläche und Tiefe keine Grenzwerte ausgewiesen werden, wird von einem maximalen Volumen von 50 m³ ausgegangen. Der Abstand zum Nachbarn beträgt mindestens 3 m und muss verpflichtend eingehalten werden.
Saarland
Im Saarland ist für eine Pergola mit einer Fläche ab 36 m² eine Genehmigung erforderlich. Die Tiefe der Konstruktion sowie der Mindestabstand zum Nachbargrundstück betragen jeweils 3 m.
Sachsen
In Sachsen schreibt die Landesbauordnung eine maximale Grundfläche von 30 m² vor, damit Ihr Vorhaben als verfahrensfrei gilt. Die maximale Tiefe und der Abstand zum Nachbarn betragen auch hier 3 m.
Sachsen-Anhalt
Wie in den meisten Bundesländern wird eine Pergola ab einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m genehmigungspflichtig. Die 3 m Abstand zum Nachbarn müssen auch in Sachsen-Anhalt eingehalten werden.
Schleswig-Holstein
Sind Sie in Schleswig-Holstein wohnhaft, müssen Sie Ihre Pergola bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m nicht genehmigen lassen. Der Abstand zum Nachbarn muss 3 m betragen.
Thüringen
In Thüringen wird eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² und einer maximalen Tiefe von 4 m genehmigungspflichtig. Beachten Sie auch hier die 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze Ihres Nachbarn!
Berücksichtigung des Nachbarrechts
Auch wenn für Ihre Pergola keine Genehmigung erforderlich ist, ist es ratsam, Ihre Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren. Solange Sie die vorgeschriebenen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einhalten, müssen Sie in der Regel keine schriftliche Genehmigung Ihres Nachbarn einfordern. Dennoch sollten Sie das offene Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Dies gilt besonders, wenn Ihre Pergola Schatten auf das benachbarte Grundstück wirft oder Sie eine Begrünung der Pergola in Form eines Laubenganges planen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bei der Planung einer Pergola ist es erforderlich, einen Antrag beim zuständigen Bauamt zu stellen. Bauantragsformulare finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer. Beachten Sie, dass dem Antrag üblicherweise zusätzliche Unterlagen beigefügt werden müssen.
Hierzu gehören:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie ein Lageplan
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Technische Begleitinformationen des Herstellers
- Statische Berechnungen
- Zustimmung des Nachbarn
Sollte Ihr Vorhaben keine Genehmigung erfordern, genügt in der Regel eine Bauanzeige bei Ihrer Gemeinde.
Beachten Sie: Auch wenn Ihr Bauvorhaben als verfahrensfrei gilt und Sie ohne Genehmigung eine Pergola errichten dürfen, müssen Sie bestimmte Vorschriften wie den Bebauungsplan, Mindestabstände oder Regelungen zum Denkmalschutz einhalten.
Wir sind bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen für Sie da!
Wenn Sie für Ihren Antrag eine Baubeschreibung, einen Einreichplan oder sonstige Dokumente benötigen, teilen Sie es uns mit! Erkundigen Sie sich nach den Anforderungen Ihrer Gemeinde und wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite!
Brauchen Sie Rat?
Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@gardeon.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 040 22 63 46 18 an. Wir werden Ihnen gerne bei der Auswahl weiterhelfen.